Donnerstag, 4. Februar 2010
Gerichtsurteil: Körperverletzungen beim Kickboxen
"Wer kickboxt, weiß, dass er unter Umständen nicht nur Schläge, sondern auch Tritte einstecken muss – dass ist bei dieser Sportart vorprogrammiert. Auch unerfahrene Kickboxer, die an einem Probetraining teilnehmen, müssen damit rechnen. ARAG Experten weisen auf ein Urteil des AG München hin, wonach derlei Verletzungen grundsätzlich keine von der Unfallversicherung abgedeckten Schadensfälle darstellen (Amtsgericht München, AZ: 222 C 5974/92)." Quelle: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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